Du hast nach einer Scheidung oder Trennung dein neues Glück gefunden? Dein neuer Partner oder deine neue Partnerin bedeutet dir alles, ihr seid bereit den nächsten Schritt zu gehen und möchtet mit einer Heirat eure Zusammengehörigkeit offiziell machen?
In einer zweiten Ehe kommt es häufig zu vielseitigen Familienkonstruktionen. Die Partner bringen Kinder aus früheren Beziehungen mit und Ex-Partner haben ebenfalls Sorgerechte für ihre Kinder. Der neue Lebensschritt in eine Patchworkfamilie ist mit vielen Fragen verbunden. Welche Möglichkeiten der Namenswahl gibt es nach der Heirat, ist ein Ehevertrag sinnvoll und welche Rechte hat der neue Partner eigentlich?
Diese Fragen beantwortet der Blogbeitrag Heirat in der Patchworkfamilie: rechtliche Regeln aus der Serie Patchworkfamilie.
Inhalt
- 1. Wahl des Nachnamens in der Patchworkfamilie nach der Heirat
- 1.1. Was tun, wenn der sorgeberechtigte Elternteil der Namensänderung nicht zustimmen möchte?
- 2. Ehevertrag in der Patchworkfamilie
- 2.1. Der gesetzliche Güterzustand mit Zugewinngemeinschaft
- 2.2. Der gesetzliche Güterzustand mit Gütertrennung
- 2.3. Der Ehevertrag
- 3. Rechte des neuen Partners in der Patchworkfamilie
- 3.1. Hat der Stiefelternteil ein Sorgerecht? Vollmacht für die Stiefeltern ausgeben
- 3.1.1. Gemeinsames Sorgerecht
- 3.1.2. Alleiniges Sorgerecht
- 3.2. Haben Stiefeltern ein Unterhaltsrecht?
- 3.3. Haben Stiefeltern ein Umgangsrecht?
- 4. Fazit: Rechtliche Regelungen bei der Heirat in der Patchworkfamilie beachten
Wahl des Nachnamens in der Patchworkfamilie nach der Heirat
Ihr wünscht euch, wie viele andere Patchwork-Paare, dass nach eurer Heirat die Familienzugehörigkeit durch einen gemeinsamen Namen sichtbar wird? Dazu gehört, dass die Kinder, die die Partner aus früheren Beziehungen in die jetzige Partnerschaft gebracht haben, ebenfalls einen einheitlichen Familiennamen annehmen.
Da der Grundsatz gilt, dass jedes Kind seinen Geburtsnamen behält, stellt sich die Frage, inwiefern eine gemeinsame Namensgebung möglich ist und welche Voraussetzungen für eine Namensänderung gegeben sein müssen.
Nach der Heirat können Patchworkfamilien beim Standesamt einen gemeinsamen Namen für die Familie beantragen. Um auch den Namen der Kinder zu ändern, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der sorgeberechtigte Elternteil muss der Namensänderung des Kindes zustimmen
- Kinder ab 5 Jahren haben ein Mitbestimmungsrecht: Sie müssen der Namensänderung zustimmen
- Kinder ab 14 Jahren müssen die Namensänderung selbst beantragen
- Das Kind muss im Haushalt des Ehepaares wohnen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt und stimmt der sorgeberechtigte Elternteil sowie das Kind zu, gibt es zahlreiche Möglichkeiten den Namen einzubeziehen. Der neue Name muss den alten nicht ersetzen, sondern kann diesem voran- oder hintendran gestellt werden.
Was tun, wenn der sorgeberechtigte Elternteil der Namensänderung nicht zustimmen möchte?
Dein Ex-Partner weigert sich einer Namensänderung des Kindes zuzustimmen? In diesem Falle gibt es die Möglichkeit die Namensänderung gerichtlich entscheiden zu lassen, wenn das Wohl des Kindes unter einer anderen Namensgebung leiden würde.
Doch bevor ein rechtlicher Schritt gegangen wird, ist zu empfehlen, mit dem Ex-Partner zu reden und ihm die Begründung für eine Namensänderung des Kindes zu erläutern. Hier ist es sinnvoll die Sicht des Kindes mit einzubeziehen. Ist es das einzige Familienmitglied in der Patchwork-Familie, welches einen anderen Namen trägt, kann es sich ausgeschlossen fühlen oder von außen oft nicht als Mitglied erkannt werden. Hier hilft auch eine Gesprächs- oder Familientherapie, denn oft stecken hinter einzelnen Auseinandersetzungen tiefgehende Problematiken, die zwischen den Ex-Partnern aus der Scheidungsphase bestehen. Ein professioneller Therapeut lässt sich einfach über das Beziehungszentrum finden.
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Ehevertrag in der Patchworkfamilie
Entscheiden sich Patchwork-Paare zu einer Heirat, möchten sie oftmals vieles besser machen als in der ersten Ehe. Zu einer Heirat gehören auch die finanziellen Aspekte. Normalerweise leben Ehepartner im gesetzlichen Güterzustand der Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft angepasst oder sich für die Gütertrennung entschieden werden.
1) Der gesetzliche Güterzustand mit Zugewinngemeinschaft
Im gesetzlichen Güterzustand ist jeder Ehepartner Alleineigentümer über sein Vermögen. Er verfügt über das Vermögen, das er in die Ehe mitbringt, während der Ehe erbt und hinzugewinnt. Im gesetzlichen Güterzustand mit Zugewinngemeinschaft tritt bei Scheidung oder Tod der Fall des Zugewinnausgleichs ein. Zugewinnausgleich bedeutet, dass der Vermögenszuwachs (ohne Erbschaften) beider Partner während der Ehe ermittelt und ein Überschussausgleich durchgeführt wird.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass kein Partner benachteiligt wird, indem der eine Partner sich der Familienbetreuung gewidmet hat und in dieser Zeit kein eigenes Vermögen aufbauen konnte.
2) Der gesetzliche Güterzustand mit Gütertrennung
Bei der Gütertrennung, die in einem Ehevertrag beschlossen werden muss, wird das Vermögen strikt getrennt und die Eheleute werden wie unverheiratete Partner behandelt. Bei einer Scheidung muss demnach kein Vermögensausgleich gezahlt werden. Die Gütertrennung ist nur zu empfehlen, wenn die Eheleute bei der Heirat finanziell abgesichert sind und die Kinderbetreuung kein Problem darstellt.
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3) Der Ehevertrag
Im Ehevertrag kann der gesetzliche Güterzustand der Zugewinngemeinschaft angepasst oder ausgeschlossen werden. Im Ehevertrag kann individuell geregelt werden, welche Sachgüter aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden sollen, um somit eine Benachteiligung eines Partners durch die strikte Gütertrennung zu vermeiden. So ist es sinnvoll Grundstücke aus der Zugewinngemeinschaft auszuschließen sowie für Unternehmer den Wert ihres Unternehmens. Andernfalls kann es bei einer Scheidung zu hohen Ausgleichszahlungen kommen, wenn Unternehmenswerte und Grundstückswerte zum Vermögenszuwachs hinzugerechnet werden.
Eheverträge lohnen sich für jedes Paar, aber insbesondere auch für Patchworkfamilien. Nach der ersten Ehe, einer eventuell unschönen Trennung, soll in der zweiten Ehe und mit der neuen Familie alles richtig laufen. Ein Ehevertrag, in dem auch der Scheidungsfall und das Vermögen klar geregelt sind, schafft Sicherheit und Klarheit für beide Partner. Vor allem, da die Familien- und Vermögensstrukturen in der Patchworkfamilie unübersichtlicher und komplizierter sind, sollte das Ehepaar durch klare Regeln im Ehevertrag Sicherheiten schaffen.
Rechte des neuen Partners in der Patchworkfamilie
Die Heirat besiegelt die Zusammengehörigkeit des Patchwork-Paares. Die zusammengewürfelte Familie aus Stiefeltern, leiblichen Eltern, Stiefkindern und leiblichen Kindern wird zu einer Familie. Trotzdem bleiben viele Fragen offen, insbesondere Fragen rund um das Thema: Welche Rechte hat der neue Partner in der Patchworkfamilie? Darf der Stiefelternteil Entscheidungen über die Stiefkinder treffen oder ist dies dem leiblichen Elternteil vorbehalten? Wie sieht es mit dem Sorge-, Unterhalts- und Umgangsrecht aus? Um ein harmonisches Familienleben zu gewährleisten, sollten Patchworkfamilien Klarheit in die Themen bringen.
1) Hat der Stiefelternteil ein Sorgerecht? Vollmacht für die Stiefeltern ausgeben
Dürfen Stiefeltern Entscheidungen über ihre Stiefkinder in der Patchworkfamilie treffen? Entschuldigungen für die Schule schreiben oder Freizeitaktivitäten erlauben oder verbieten? Das Sorgerecht befugt Eltern dazu Entscheidungen für ihre leiblichen Kinder zu treffen. Nach der Scheidung können Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, bei dem beide Elternteile Entscheidungen treffen können oder ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Inwiefern der neue Partner in der Patchworkfamilie Entscheidungen über seine Stiefkinder treffen kann ist abhängig davon, ob der Partner als leiblicher Elternteil des Kindes das alleinige Sorgerecht hat oder dieses mit seinem Ex-Partner teilt.
Gemeinsames Sorgerecht
Beim gemeinsamen Sorgerecht kann der leibliche Elternteil, bei dem das Kind lebt, über Alltagsfragen entscheiden ohne ein Einverständnis des Ex-Partners einholen zu müssen. Bei schwerwiegenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen immer beide leiblichen Elternteile zustimmen.
Beispiele für Alltagsfragen:
- Entscheidungen über Schlafenszeiten
- Entscheidungen über den Fernsehkonsum
- Normale Arztbesuche
- Besuche von Freunden
- Entschuldigungen für die Schule
Beispiele für Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für das Kind:
- Schulwahl und Schulwechsel
- Medizinische Behandlungen mit erheblichem Risiko (wie Operationen)
- Grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge
Für Stiefeltern gilt, dass sie im Falle des gemeinsamen Sorgerechtes kein Mitentscheidungsrecht über das Stiefkind besitzen. Sie dürfen weder Alltagsfragen noch Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für das Stiefkind treffen.
Daher ist zu empfehlen, dass der Stiefelternteil von seinem Partner und dessen Ex-Partner eine Vollmacht ausgestellt bekommt, die ihm erlaubt in bestimmten Situationen Entscheidungen für das Kind zu treffen, wie beispielsweise bei Alltagsfragen und dem Schreiben von Entschuldigungen für die Schule.
Alleiniges Sorgerecht
Hat ein Elternteil des Kindes das alleinige Sorgerecht, verändert sich die Situation:
Ist das neue Paar der Patchworkfamilie verheiratet oder liegt eine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vor, ist der Stiefelternteil per Gesetz dazu berechtigt Alltagsentscheidungen über das Stiefkind zu treffen. Dies wird als kleines Sorgerecht (§ 1687b Abs. 1 BGB) bezeichnet. Trotzdem müssen die Entscheidungen, die der Stiefelternteil trifft, immer im Einvernehmen mit dem leiblichen Elternteil geschehen.
2) Haben Stiefeltern ein Unterhaltsrecht?
Der Stiefelternteil ist nicht zum Unterhalt gegenüber dem Stiefkind verpflichtet. Diese Pflicht betrifft nur die leiblichen Eltern des Kindes. Die Unterhaltspflicht würde bei einem Stiefvater oder der Stiefmutter nur entstehen, wenn das Stiefkind adoptiert wird.
3) Haben Stiefeltern ein Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht regelt das Besuchsrecht der Kinder hierarchisch.
- An erster Stelle stehen leibliche Elternteile
- An zweiter Stelle stehen Großeltern und Geschwister
- An dritter Stelle stehen enge Bezugspersonen, wenn diese Verantwortung für das Kind getragen haben (zum Beispiel: Pflegeeltern, Stiefeltern)
Stiefeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn sie Verantwortung für das Kind getragen haben, jedoch keine Pflicht (§1685 BGB).
Fazit: Rechtliche Regelungen bei der Heirat in der Patchworkfamilie beachten
Steht die Hochzeit in der Patchworkfamilie an, müssen ein paar rechtliche Aspekte vorab bedacht werden:
Namensgebung:
Die einheitliche Namensgebung lässt sich bei Einwilligung des Ex-Partners und der Kinder einfach durchsetzen und beantragen. Dadurch werden nach der Heirat das Familiengefühl sowie die Zusammengehörigkeit in der Patchworkfamilie gestärkt.
Ehevertrag:
Ein Ehevertrag ist für das Patchwork-Paar besonders zu empfehlen. Beide Seiten bekommen dadurch Sicherheit und Klarheit über finanzielle Aspekte. Vor allem schafft ein Ehevertrag bei negativen Scheidungserlebnissen aus der ersten Ehe neues Vertrauen.
Rechte des neuen Partners:
Stiefeltern fragen sich häufig, was sie für ihr Stiefkind entscheiden dürfen und was nicht. Dies betrifft in erster Linie das Sorgerecht, welches Elternteile dazu befugt, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Da die meisten leiblichen Eltern sich nach der Trennung das Sorgerecht teilen, sollte dem neuen Stiefelternteil eine Vollmacht ausgestellt werden, die ihm erlaubt in alltäglichen Situationen für das Kind zu entscheiden. Der Stiefelternteil fühlt sich dadurch wertgeschätzt und kann eine harmonische sowie klare Beziehung zu seinen Stiefkindern aufbauen, ohne dass die Autorität seitens der Kinder angezweifelt wird.
Es kommt zu einigen Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner? Der Ex-Partner ist mit der Namensänderung nicht einverstanden oder weigert sich dem neuen Partner eine Vollmacht für die Kinder auszustellen? Über das Beziehungszentrum findest du Hilfe und Beratung. Ein Therapeut für Familientherapie hilft dir ein harmonisches Familienverhältnis in der gesamten Patchworkfamilie und auch mit dem Ex-Partner aufzubauen!
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